FAQ
FAQ
International
Relevante Gesetze und Verordnungen im internationalen Recht.
Bundesrecht
Relevante Gesetze und Verordnungen im Bundesrecht.
Der Ölprotektor ist eine spezialisierte Sicherheitsvorrichtung für Klima- und Kälteanlagen mit Direktverdampfersystem. Seine Hauptfunktion besteht darin, das Schmieröl im Kompressor bei einer Systemleckage zurückzuhalten. Das System ermöglicht die Ableitung von Regenwasser, während es gleichzeitig Öl effektiv zurückhält.
Die Konstruktion entspricht den Vorgaben der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Es ist zu beachten, dass es keine Mindestmenge gibt, bei der der Umgang mit gebrauchtem Maschinenöl (Wassergefährdungsklasse 3) ohne Sicherheitseinrichtung zulässig wäre.
Dies unterstreicht die Notwendigkeit des Einsatzes von Schutzvorrichtungen wie dem Ölprotektor in allen Anwendungsfällen, unabhängig von der Ölmenge.
Durch den Einsatz des Ölprotektors können Betreiber von Klima- und Kälteanlagen sowohl die Betriebssicherheit erhöhen als auch die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften gewährleisten.
Der Glykolprotektor wurde speziell für den Einsatz in Klima- und Kälteanlagen konzipiert, die mit Wasser-Glykol-Gemischen betrieben werden. Gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind Glykole, einschließlich ihrer lebensmittelechten Varianten, in die Wassergefährdungsklasse 1 eingestuft. Diese Klassifizierung unterstreicht die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit diesen Substanzen in technischen Anlagen.
Die Einstufung in Wassergefährdungsklasse 1 zieht spezifische regulatorische Konsequenzen nach sich. Es ist zwingend erforderlich, dass Anlagen, die mit Glykolen oder Glykol-Wasser-Gemischen operieren, mit adäquaten Sicherheitseinrichtungen ausgestattet sind. Diese Maßnahmen müssen in vollständiger Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften der entsprechenden Verordnung implementiert werden.
Im Falle einer Leckage aktiviert der Glykolprotektor automatisch folgende Sicherheitsmaßnahmen:
- Sofortige Schließung der relevanten Ventile zur Eindämmung des Austritts
- Unmittelbare Ausgabe einer Störmeldung zur schnellen Reaktion und Behebung
Diese Funktionen gewährleisten eine prompte Reaktion auf potenzielle Gefahrensituationen und minimieren das Risiko von Umweltschäden sowie betrieblichen Störungen.
Durch den Einsatz des Glykolprotektors erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern optimieren auch die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen und demonstrieren verantwortungsvolles Umweltmanagement.
Die genaue Einstufung des Stoffes XY in eine Wassergefährdungsklasse (WGK) gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) kann in der offiziellen Datenbank “Rigoletto” des Umweltbundesamtes eingesehen werden. Diese Datenbank enthält die aktuellen und rechtsverbindlichen Einstufungen für über 10.000 Stoffe.
Die Einstufung in eine Wassergefährdungsklasse ist maßgeblich für die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit dem Stoff XY.
Sie bildet die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen und technischen Anforderungen an Anlagen, in denen der Stoff verwendet oder gelagert wird.
Im Zusammenhang mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) wird Kompressoröl als Altöl definiert, wenn es nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck verwendet werden. Die AwSV regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, zu denen auch Altöle gehören.
Gemäß dieser Verordnung müssen Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen wie Altölen umgehen, bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen.
In der Regel werden Altöle der höchsten Wassergefährdungsklasse 3 zugeordnet. Betreiber von solchen Anlagen sind verpflichtet, eine Anlagendokumentation zu führen, die Informationen über die eingesetzten Stoffe, den Aufbau der Anlage und Sicherheitseinrichtungen enthält.
Ab einer bestimmten Gefährdungsstufe sind regelmäßige Prüfungen durch Sachverständige vorgeschrieben. Die AwSV legt zudem fest, dass der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie Ölen nur durch zertifizierte Fachbetriebe erfolgen darf. Zusammenfassend stellt die AwSV strenge Anforderungen an den Umgang mit Ölen, einschließlich gebrauchtem Kompressoröl, um Gewässer und Boden vor Verunreinigungen zu schützen.
Öl gilt als Abfall, sobald es seine ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen kann und entsorgt werden muss. Laut der Altölverordnung sind Altöle definiert als “Öle, die als Abfall anfallen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen”.
Dies trifft in der Regel zu, wenn das Öl seine Schmier-, Kühl- oder Reinigungsfunktion verloren hat, es durch Gebrauch verunreinigt oder mit Schadstoffen angereichert wurde.
Sobald Öl als Altöl klassifiziert ist, unterliegt es den Regelungen der Altölverordnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung. Es darf nicht mit anderen Abfällen oder Ölsorten vermischt werden und die Entsorgung muss getrennt und fachgerecht erfolgen, um Umweltschäden zu vermeiden.
Entscheidend ist also der Zeitpunkt, an dem das Öl seine ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen kann und ausgetauscht werden muss. Ab diesem Moment gilt es rechtlich als Abfall und muss entsprechend der geltenden Vorschriften entsorgt werden.
Für TGA-Anlagen, die unter die AwSV fallen, gelten besondere Überwachungspflichten: Anlagen müssen vor Inbetriebnahme sowie nach wesentlichen Änderungen durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Danach sind wiederkehrende Prüfungen in festgelegten Intervallen durchzuführen. Die Prüfintervalle richten sich nach der Gefährdungsstufe der Anlage.
Betreiber müssen ein Überwachungskonzept erstellen, das die kontinuierliche Kontrolle sicherheitsrelevanter Anlagenteile gewährleistet. Dazu gehören Sichtkontrollen sowie regelmäßige Funktionsprüfungen von Sicherheitseinrichtungen wie Leckageerkennungssystemen. Durch die Verknüpfung der allgemeinen TGA-Überwachung mit den spezifischen Anforderungen der AwSV wird ein umfassendes Sicherheitskonzept für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen gewährleistet. Dies erfordert eine sorgfältige Planung und konsequente Umsetzung der Überwachungsmaßnahmen.
Es gibt keine allgemein gültige Mischverhältnisgrenze, bis zu der Altöl dem Abwasser beigemischt werden darf. Grundsätzlich sollte Altöl überhaupt nicht ins Abwasser gelangen, da es als wassergefährdender Stoff eingestuft ist.
Die häufig zitierte Grenze von 20 mg Öl pro Liter Abwasser aus der Abwasserverordnung bezieht sich nur auf einen sehr spezifischen Anwendungsbereich, nämlich Abwasser aus Betriebsstätten zur Fahrzeugreinigung und -instandhaltung. Für normale Klimaanlagen oder den Hausgebrauch gilt diese Grenze nicht.
Stattdessen gelten folgende Grundsätze für den Umgang mit Altöl: Altöl darf generell nicht in den Abfluss oder die Kanalisation gelangen. Selbst kleine Mengen Öl können große Mengen Wasser verunreinigen. Ein Liter Altöl kann bis zu eine Million Liter Grundwasser verschmutzen. Altöl muss getrennt gesammelt und fachgerecht entsorgt werden, z.B. bei Wertstoffhöfen oder Händlern. Die korrekte Entsorgung von Altöl ist wichtig für den Umweltschutz.
Gemäß der Aussage des DIBt-Vertreters Dipl.-Ing. Holger Eggert ist es unwahrscheinlich, dass eine baurechtliche Zulassung für den Glykolprotektor erteilt wird. Der Grund dafür ist, dass es sich bei dem dargestellten Einsatz nicht um eine Lageranlage handelt, für die üblicherweise allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen erteilt werden. Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) ist zuständig für die Erteilung von allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) und allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) für Bauprodukte und Bauarten. Diese Zulassungen und Genehmigungen werden in der Regel für Produkte und Konstruktionslösungen benötigt, die von technischen Baubestimmungen wesentlich abweichen, keine allgemein anerkannten Regeln der Technik haben oder durch eine Rechtsverordnung gesondert vorgesehen sind. Der Glykolprotektor scheint in keine dieser Kategorien zu fallen, da er speziell für Klima- und Kälteanlagen mit Wasser-Glykol-Gemisch entwickelt wurde und nicht als Lageranlage für wassergefährdende Stoffe gilt.
Das Werkzeugnis EN 10204-3.1 ist ein spezifisches Abnahmeprüfzeugnis, das gemäß der europäischen Norm EN 10204 ausgestellt wird. Diese Norm regelt die verschiedenen Arten von Prüfbescheinigungen für metallische Erzeugnisse und legt fest, welche Informationen in diesen Dokumenten enthalten sein müssen. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 bestätigt die Übereinstimmung des gelieferten Produkts mit den vertraglich festgelegten Anforderungen und enthält spezifische Prüfergebnisse. Die Bestätigung erfolgt durch einen unabhängigen Abnahmebeauftragten des Herstellers, was eine objektive Überprüfung der Qualität gewährleistet. Typischerweise umfasst das Zeugnis die Identifikation des Lieferanten und des Produkts, Ergebnisse durchgeführter Qualitätsprüfungen (z.B. mechanische Tests, chemische Analysen) sowie eine Konformitätserklärung des Herstellers. Das Abnahmeprüfzeugnis 3.1 ist besonders wichtig in Branchen wie dem Maschinenbau und der metallverarbeitenden Industrie, wo hohe Qualitätsstandards gefordert sind. Es dient als Nachweis für die Qualität und Sicherheit der Produkte.
Bei der Planung und Auswahl von Auffangwannen muss auch die Möglichkeit von Niederschlägen berücksichtigt werden. Starkregenereignisse können die Kapazität der Wanne zusätzlich belasten.
Daher sollte die Größe der Wanne nicht nur auf der Basis der eingelagerten Stoffe, sondern auch unter Berücksichtigung möglicher Niederschlagsmengen dimensioniert werden. Dies ist besonders wichtig in Regionen, die anfällig für extreme Wetterbedingungen sind. Unser System ist in der Lage, den höchsten Niederschlag, der jemals vom Deutschen Wetterdienst in. Deutschland gemessen wurde, abzuführen. Dieser Rekord liegt bei 312 mm innerhalb von 24 Stunden, gemessen am 12. und 13. August 2002 in Zinnwald-Georgenfeld im Osterzgebirge. Das maximale Betriebsgewicht setzt sich somit aus dem Gewicht der Wanne sowie dem Gewicht der maximalen Füllung zusammen.
Unser Spezialventil mit seinen 11 Rückholfedern schneidet sich bei Eisbildung im Ventil durch das vorhandene Eis und verriegelt. Um die gesamte Wanne eisfrei zu halten ist eine zusätzliche Heizung notwendig. Dies bedeutet jedoch zusätzlichen Energieverbrauch. Diese können Sie bei uns gerne als Zubehör ab Lager bestellen. Wir empfehlen jedoch lediglich bei einer Wärmepumpe eine vollflächige Beheizung.
Ja, alle Bauteile sind für den Außeneinsatz ausgelegt. Sie entsprechen den IP-Schutzbestimmungen, die sicherstellen, dass die Komponenten gegen schädliche Umwelteinflüsse geschützt sind. Dies bedeutet, dass sie sowohl wetterfest als auch widerstandsfähig gegenüber verschiedenen äußeren Bedingungen sind. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass unsere Ventile immer in Verbindung mit der mitgelieferten Wetterschutzhaube montiert werden müssen.